Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Dienstleistungen oder sonstigen vertraglichen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.
1.3. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabsprachen, Garantien und etwaige Zusicherungen unserer Vertreter und Mitarbeiter bedürfen zwecks Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Definition der Lieferpflichten
2.1. Unsere Angebote sind nicht bindend. Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig. Für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2. In den Dokumenten, die dem Angebot beigefügt werden, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, können unter Umständen Abweichungen enthalten sein, für die AMARA NET ZERO SRL nicht haftbar gemacht werden kann.
2.3. Die Einhaltung der Lieferfristen unterliegt dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Lieferung durch unsere Zulieferer.
2.4. Eventuelle Teillieferungen sind zulässig, sofern diese vom Kunden akzeptiert werden.
2.5. Bei unwesentlichen Mängeln ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern. Bei der Lieferung der Waren hat der Käufer unverzüglich zu überprüfen, ob die Menge und Art der Artikel der Bestellung entspricht. Darüber hinaus muss er etwaige Mängel sofort anzeigen.
2.6. Wenn der Käufer einen Auftrag storniert oder wesentlich ändert, der von AMARA NET ZERO SRL bereits bestätigt wurde, werden dem Kunden 5 % des Bestellwerts als Stornierungskosten in Rechnung gestellt.
2.7. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, ist AMARA NET ZERO SRL bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.8. Die Rücksendung der Waren ohne triftigen Grund wird nur mit unserer schriftlichen Bestätigung und nur dann akzeptiert, wenn der Warenwert 50 Euro übersteigt. AMARA NET ZERO SRL stellt die Kosten für die Warenbewegung in Höhe von 10 % des Warenwerts mit einem Mindestbetrag von 50 Euro in Rechnung. Die Kosten für die Rücksendung der Waren gehen zu Lasten des Kunden. Rücksendungen werden nur angenommen, wenn sie unbenutzt und in Bezug auf Form, Aussehen, Inhalt und Originalverpackung unbeschädigt sind.
3. Zahlungsbedingungen
3.1.Unserer Rechnungen müssen innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum zzgl. der Kosten von AMARA NET ZERO SRL beglichen werden, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Sollte AMARA NET ZERO SRL keinerlei Zahlung erhalten, kann das Unternehmen den Vertrag einseitig auflösen.
3.2. Die anwendbaren Verzugszinsen entsprechen den gesetzlichen Zinsen mit einem Zuschlag von sieben (7) Prozent. Diese Verzugszinsen werden auch im Fall eines Zahlungsaufschubs berechnet.
3.3. Falls der Käufer die Zahlung nicht fristgerecht leistet oder Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (z. B. Bitte um Zahlungsaufschub, Nichteinlösung von Schecks, Insolvenzantrag, Zahlungseinstellung), werden alle Forderungen von AMARA NET ZERO SRL gegenüber dem Käufer sofort fällig. In diesem Fall ist AMARA NET ZERO SRL außerdem berechtigt, alle noch nicht erbrachten vertraglichen Leistungen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung auszusetzen und/oder diese nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu erbringen. Ferner kann AMARA NET ZERO SRL die gelieferte Waren auch auf Kosten des Käufers abholen, ohne dass dies automatisch eine Ausübung des Rechts auf Vertragsrücktritt bedeuten würde. Alle anderen gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
3.4. Verrechnungen sind nur möglich, wenn die Gegenforderungen rechtsgültig sind oder von uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf Gegenforderungen, die von uns nicht anerkannt wurden, bleiben ausgeschlossen.
3.5. Bei der ersten Lieferung behält sich AMARA NET ZERO SRL das Recht vor, die Zahlung im Voraus zu verlangen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. AMARA NET ZERO SRL behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt so lange, bis die an AMARA NET ZERO SRL übergebenen Schecks nicht vollständig eingelöst wurden.
4.2. Bei verarbeiteten Waren oder für den Fall, dass unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren mit Waren von Dritten kombiniert werden, steht AMARA NET ZERO SRL der daraus resultierende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis zum Rechnungswert der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegenüber den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Kombination zu. Erwirbt der Käufer rechtmäßig das Alleineigentum an der durch Verarbeitung oder Kombination entstandenen neuen Sache, so sind wir uns mit dem Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Unternehmen AMARA NET ZERO SRL den entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis zum Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Kombination überträgt und unentgeltlich für AMARA NET ZERO SRL verwahrt.
4.3. Händlern ist es gestattet, unsere unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Handelsgeschäftes im eigenen Namen zu verkaufen. Der Käufer tritt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen bereits jetzt an uns ab. Unsererseits akzeptieren wir diese Abtretung. Beim Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nach der Verarbeitung oder Kombination mit anderen Waren, die nicht unser Eigentum sind, erfolgt die Abtretung der Forderungen in Höhe des Rechnungswerts für unsere Waren. Der Käufer kann die abgetretenen Forderungen nur unter der Voraussetzung einziehen, dass er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Der Käufer ist verpflichtet, sich gegenüber seinen eigenen Kunden das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis vollständig bezahlt haben.
4.4. Der Käufer darf unsere unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch als Sicherung übertragen. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe von Dritten auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich zu melden. Dem Käufer ist es untersagt, Abtretungsverbote zu vereinbaren.
4.5. Wenn der Gesamtwert der uns gegenüber geleisteten Sicherheiten die abzusichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
5. Lieferbedingungen, Übernahme der Risiken
5.1. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert werden, wie z. B. wegen Streiks, Sperrungen oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz zumutbarer und üblicher Vorkehrungen nicht abgewendet werden konnten - die bei uns oder einem Lieferanten eingetreten sind, z. B. Betriebsstörungen, Transportverzögerungen oder nicht ordnungsgemäße oder nicht fristgerechte Lieferung durch unsere Zulieferer - so verlängert sich die Lieferfrist auch während eines bereits bestehenden Lieferverzugs im angemessenen Umfang. Sollte die Lieferung aufgrund dieser Ereignisse im Nachhinein unmöglich oder unzumutbar sein, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Bestimmungen unter Punkt 2.3 bleiben davon unberührt.
5.2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Käufer bereitzustellenden Unterlagen und der erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, insbesondere der Projekte, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der anderen Verpflichtungen des Käufers voraus. Werden diese Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt, werden die Fristen entsprechend verlängert. Dies gilt nicht, falls die Verzögerung auf den Lieferanten zurückzuführen ist. Wir haften nicht für Probleme und Verzögerungen, für die der Hersteller verantwortlich ist.
5.3. Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Wir haften nur für Transportschäden, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigenes Risiko übernommen haben. Auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsprämie können wir eine Versicherung gegen Schäden abschließen. Eine Anrechnung des Schadens erfolgt erst nach Erhalt der entsprechenden Versicherungsdeckung durch die Versicherungsgesellschaft. Diesbezüglich übernehmen wir keine weiteren Verpflichtungen. Insofern nicht anders vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt.
5.4. Bei Verzögerungen unsererseits kann der Käufer für den Teil der Lieferung, den er infolge des Verzugs nicht in Betrieb nehmen konnte, keine Entschädigung verlangen, selbst wenn er nachweist, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist.
5.5. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleichgültig ob sie mit dem Lieferverzug zusammenhängen, sind in allen Fällen eines Lieferverzugs ausgeschlossen, auch wenn die Frist abgelaufen ist, die dem Lieferanten gesetzt wurde. Dies gilt nicht in Fällen, in denen eine Haftungspflicht aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. Der Auftraggeber kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferverzug auf den Lieferanten zurückzuführen ist. Die vorherigen Klauseln haben keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers zur Folge.
5.6. Der Käufer ist verpflichtet, auf unsere Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Lieferverzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
5.7. Falls sich der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen verzögert, nachdem die Ware versandbereit war, können dem Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergebühren in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstands - höchstens jedoch insgesamt 2,5 % - in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsparteien haben jedoch das Recht nachzuweisen, dass die Lagergebühren höher oder geringer sind.
6. Gewährleistung/Garantie
Bei Ausführungsmängeln haften wir wie folgt:
6.1. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt des Angebots bereitgestellte Produktbeschreibung. Wir übernehmen keine Garantie für den Zustand der Ware oder die Dauer dieses Zustands.
6.2. Mangelhafte Lieferungen oder mangelhafte Teile davon werden nach unserer Wahl nachgebessert oder durch Neulieferungen ersetzt, wenn der Mangel der Ware spätestens 12 Monate nach Lieferung geltend gemacht wird, sofern die Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vorbehaltlich etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Zahlung kürzen.
6.3. Ansprüche wegen Herstellermängel verjähren vorbehaltlich längerer gesetzlicher Verjährungsfristen innerhalb von 12 Monaten, außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
6.4. Herstellermängel müssen uns unverzüglich, d. h. spätestens 3 Tage nach Übernahme der Ware, schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Mängelrügen werden nicht mehr berücksichtigt.
6.5.Mängelansprüche bestehen nicht in folgenden Fällen: bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder besonderer äußerer Einflüsse entstehen, sowie bei Schäden, die vertraglich nicht vorgesehen sind. Mängelansprüche bestehen auch nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen durch den Käufer oder andere Personen zurückzuführen sind.
6.6. Bei Mängelrügen kann der Käufer Zahlungen nur in Höhe der festgestellten Herstellermängel einbehalten. Der Käufer kann die Zahlung nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Rechtmäßigkeit kein Zweifel besteht. Bei einer unberechtigten Mängelrüge behalten wir uns das Recht vor, vom Käufer die Zahlung der dadurch entstandenen Kosten zu verlangen.
6.7. Die Regressnahme des Käufers gegenüber dem Lieferanten nach den gesetzlichen Bestimmungen gelten nur, insofern die vom Käufer mit seinem Kunden getroffenen Vereinbarungen über die gesetzlichen Mängelansprüche nicht hinausgehen.
6.8. Falls das Unternehmen, das die Installation ausführt, die Waren selbst bei uns abholt und daher nicht als Hilfsunternehmen im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, schließen wir jede Haftung für Montage- oder Reparaturarbeiten aus.
6.9. Für die Angaben und Garantiebedingungen gelten ausschließlich die Angaben des Herstellers, für die wir keine Haftung übernehmen. Bei Mängeln, die von der Garantie abgedeckt sind, kann der Hersteller nach seiner Wahl das Produkt entweder ersetzen oder reparieren. Wir übernehmen keine Haftung für Kosten im Zusammenhang mit der Herstellergarantie, insbesondere Montagekosten, Reisekosten usw.
6.10. Sowohl wir als auch unsere gesetzlichen Vertreter und unser Hilfspersonal haften in keinem Fall für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung durch die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler, eine selbst verschuldete Verletzung der Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder aus sonstigen Rechtsgründen entstehen, insbesondere auch dann nicht, wenn diese Schäden den Liefergegenstand nicht unmittelbar betreffen. Ausgenommen davon bleiben Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer Geschäftsleitung oder unserer Führungskräfte sowie Fälle, in denen eine Haftung aus anderen Gründen nicht ausgeschlossen werden kann. Schadensersatzansprüche sind auch bei Mängeln ausgeschlossen, die die zugesicherten Eigenschaften betreffen, sofern der Sinn und der Zweck der Zusicherung nicht darauf abzielen, Schäden durch den Mangel zu vermeiden.
6.11. Ansprüche wegen Mängeln an der Ware, die unter Punkt 6 nicht geregelt sind oder darüber hinausgehen, bleiben ausgeschlossen.
7. Allgemeine Haftung
7.1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei grober Fahrlässigkeit haften wir für den üblicherweise vorhersehbaren Schaden, der jedoch 2,5 % unseres Verkaufspreises nicht überschreiten darf, es sei denn, im Einzelfall wird ein höherer Schaden nachgewiesen. Dies gilt auch für den Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aus eigener Schuld. Die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bleibt hiervon unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Personenschäden bleiben ebenfalls unberührt. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
7.2. Sollte eine Lieferung unmöglich sein, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, insofern wir diese Unmöglichkeit nicht zu verantworten haben. Der Schadensersatzanspruch des Käufers beschränkt sich auf 2,5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, den der Käufer aufgrund der Unmöglichkeit nicht nutzen kann. Dies gilt nicht in Fällen, in denen eine Haftungspflicht aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. Dies hat keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers zur Folge. Das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt davon unberührt.
7.3. Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder den Betrieb unseres Unternehmens erheblich beeinflussen, wird der Vertrag nach Treu und Glauben entsprechend angepasst. Sollte dies wirtschaftlich nicht vertretbar sein, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer wird von der Ausübung des Rücktrittsrechts rechtzeitig in Kenntnis gesetzt, auch wenn er mit uns zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart hat.
7.4. Da wir nur Zwischenhändler und keine Hersteller sind, besteht für uns keine Haftungspflicht für Verpackungsmaterial nach der Verpackungsverordnung, insbesondere keine Pflicht zur Entsorgung, die gegenüber dem Hersteller mit Zahlung des Kaufpreises erlöschen.
7.5. Alle von uns gemachten Angaben über die Planung einer Anlage sind lediglich als Empfehlungen anzusehen, für deren Richtigkeit und Durchführbarkeit wir keine Haftung übernehmen. Dabei handelt es sich zum einen um technische Produktangaben, die wir lediglich vom Hersteller an den Kunden weitergeben, wobei wir keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen. Zum anderen ist der Kunde verpflichtet, die technische Umsetzbarkeit unserer Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Produkte oder der Kombination verschiedener Produkte eigenverantwortlich zu prüfen. Ansprüche aufgrund der Unvereinbarkeit der vom Kunden eigenverantwortlich ausgewählten Produktkombination und insbesondere Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Preise
8.1. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten ab Werk/ab Lager.
8.2. Falls wir die Installation oder Montage übernehmen und nichts anderweitiges vereinbart wurde, so übernimmt der Käufer neben der vereinbarten Zahlung alle erforderlichen Kosten, z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport der Ausrüstung und Werkzeuge und des persönlichen Gepäcks sowie die Außendienstvergütung.
8.3. Die Zahlungen sind bei unserer Zahlungsstelle zu leisten.
8.4. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Der Verkäufer behält sich ferner das Recht vor, die Preise aufgrund von Fehlern in Rechnungen, Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten zu korrigieren.
9. Erfüllungsort, zuständiger Gerichtsstand
9.1. Der Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist unser Geschäftssitz.
9.2. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Händler, so ist für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ausschließlich das Gericht in Mailand zuständig. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz des Käufers einzuleiten.
9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das italienische materielle Recht. Sind beide Parteien des Vertragsverhältnisses Händler, so findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) keine Anwendung.
9.4. Änderungen und/oder Ergänzungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Notwendigkeit der Schriftform selbst. Sollten einzelne oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit verlieren oder unwirksam bzw. unanwendbar werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame, ungültige oder unanwendbare Klausel durch eine Klausel ersetzt, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend entspricht und einer rechtlichen Prüfung standhält. Dies gilt auch im Fall einer Gesetzeslücke.
AMARA NET ZERO SRL
PIVA IT06461270966
Juristischer Hauptsitz: Via Vincenzo Monti 6, 20123 Milano (MI) - Lombardia, Italy
Operativer Hauptsitz: Via dei Lavoratori 8/10, 20090 Buccinasco (MI) - Lombardia, Italy
CGV: versione 04/2022